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Rechtsgebiete > Erbrecht

Kompetenz im Erbrecht

Im Erbrecht beraten Sie Rechtsanwältin Deniz Rethmann und Rechtsanwältin Tanja Traub. Beide begleiten Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung der Vermögensnachfolge als auch bei der Lösung bereits entstandener erbrechtlicher Konflikte. Bei allen Fragen rund um das Erbrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Testamentsgestaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen – z.B. Pflichtteil
  • Vorsorgeplanung – z.B. durch Vollmachten, Patientenverfügung

Fachanwältin für Steuerrecht
(seit 25 Jahren im Erbrecht tätig)

Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Erbrecht

Rechtsanwältin Tanja Traub – von der Vorsorge bis zur Erbfolge

Seit mehr als 25 Jahren berät Rechtsanwältin Traub Unternehmer/innen, Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen/NGOs in allen Fragen rund um das Erbrecht.
Hierbei bilden die Themen Unternehmensnachfolge, Vorsorge, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

So können Vorsorgevollmachten beispielsweise eine Betreuung von Amts wegen verhindern. Sind Sie Unternehmer oder besitzen Gesellschaftsanteile, so hilft eine Vorsorgevollmacht, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und Ihre Gesellschafterrechte zu wahren. Zur Vorsorge gehören auch Patientenverfügungen, bei deren Gestaltung Rechtsanwältin Traub Sie ebenfalls unterstützt.

Bei der Nachfolgeplanung unterstützt Rechtsanwältin Traub Sie dabei, Ihre Wünsche in persönlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht für den Zeitpunkt des Erbfalls zu regeln. Sind Sie Unternehmer, so soll eine planvolle Unternehmensnachfolge Ihre (Familien-) Interessen sicherstellen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ohne Unterbrechung fortsetzen.

Rechtsanwältin Traub berät darüber hinaus über den sinnvollen Einsatz der Testamentsvollstreckung in Testamenten und Erbverträgen und steht bei Bedarf auch selbst als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung.

Ist der Erbfall eingetreten, so unterstützt Rechtsanwältin Traub Sie bei der Erbauseinandersetzung sowie der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erbe – auch innerhalb einer Erbengemeinschaft –, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter. Durchzusetzende Rechte können etwa Ansprüche im Erbscheinsverfahren, Auskunftsansprüche und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche sein.

Haben Sie Vermögen im Ausland und/oder halten Sie sich gewöhnlich im Ausland auf, dann berät Rechtsanwältin Traub Sie zudem zu den erbrechtlichen Konsequenzen, insbesondere zur europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO).

Erbrecht

Deniz Rethmann | Fachanwältin für Erbrecht

Vermögen sichern. Werte bewahren. Zukunft gestalten.

Als Fachanwältin für Erbrecht unterstützt Rechtsanwältin Rethmann Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso wie Privatpersonen dabei, ihr Vermögen rechtlich sicher, steuerlich sinnvoll und nach ihren persönlichen Vorstellungen in die nächste Generation zu übertragen.

Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist mehr als eine juristische Aufgabe – sie ist eine Frage von Verantwortung, Weitsicht und Vertrauen. Ob es um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags, die Unternehmensnachfolge oder die Vermeidung familiärer Konflikte geht: wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre individuellen Lebens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigen.

Unternehmerische Vermögen erfordern besondere Sorgfalt. Rechtsanwältin Rethmann berät Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Unternehmensnachfolge, damit Ihr Lebenswerk erhalten bleibt und reibungslos auf die nächste Generation übergehen kann – sei es innerhalb der Familie oder durch andere Nachfolgemodelle.

Privatpersonen berät sie umfassend bei der Nachlassplanung, der Vermögensübertragung zu Lebzeiten sowie der Absicherung von Angehörigen. Ziel ist stets, Klarheit zu schaffen, Risiken zu minimieren und Ihren letzten Willen eindeutig und wirksam umzusetzen.

Die Beratung von Rechtsanwältin Rethmann ist geprägt von fachlicher Expertise, klarer Kommunikation und einem hohen Maß an persönlicher Betreuung. Sie nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und begleite Sie verlässlich – von der ersten Planung bis zur Umsetzung.

Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge bewusst.

Eine rechtzeitige Planung verhindert spätere Auseinandersetzungen und bewahrt familiären Frieden. Wir prüfen mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll sind, und setzen Ihre Vorstellungen zu Ihrer Vermögensnachfolge rechtssicher um. Wichtig ist die lebzeitige Planung der Vermögensnachfolge insbesondere bei Unternehmern und Unternehmerinnen und besonderen Familienkonstellationen wie Patchwork-Familien, Familienangehörigen mit einer Behinderung und arbeitsunfähigen Kindern.

In diesem Zusammenhang können Sie auch regeln, wer Sie vertreten soll, wenn Sie zum Beispiel krankheitsbedingt Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Rechtsanwältin Rethmann berät Sie gerne rund um die wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Patientenverfügung.

Wichtige Schwerpunkte in der erbrechtlichen Beratung von Rechtsanwältin Rethmann:

Testament
Mit einem Testament legen Sie fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Wir beraten Sie zur Formulierung klarer und rechtssicherer Regelungen ohne Interpretationsspielräume, um nach Ihrem Tod Streit und Missverständnisse hinsichtlich Ihres letzten Willens zu vermeiden.

Gemeinschaftliches Testament
Ehepaare können gemeinsam ein Testament errichten, das besonders häufig in Form des sogenannten Berliner Testaments vorkommt. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Wirkungen und Bindungen damit verbunden sind und wie diese nach Ihren Wünschen gestaltet werden können.

Erbvertrag
Der Erbvertrag bietet weitreichendere Gestaltungsmöglichkeiten, bindet jedoch die Vertragsparteien stärker an die getroffenen Vereinbarungen. Unsere Beratung stellt sicher, dass der Vertrag Ihre Interessen schützt und zukunftsfest ausgestaltet ist.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation. Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, familiäre Belange und mögliche Pflichtteilsrisiken.

Lebzeitige Vermögensübertragung
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, etwa durch Schenkungen oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die spätere Erbfolge gezielt zu gestalten.

Pflichtteilsrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsverfahren
Wir begleiten Sie im Erbscheinsverfahren und unterstützen Sie bei der Klärung der Erbfolge gegenüber Gerichten, Banken und Behörden.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Wir beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sowie zu bestehenden Haftungsrisiken und einzuhaltenden Fristen.

Anfechtung von Testamenten
Wir prüfen die Wirksamkeit von Testamenten und vertreten Ihre Interessen bei der Anfechtung, etwa wegen Formmängeln, Irrtums oder unzulässiger Einflussnahme.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und strategischen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Vermächtnisse
Wir beraten bei der rechtssicheren Gestaltung von Vermächtnissen sowie bei deren Durchsetzung oder Abwehr und klären Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Testamentsvollstreckung
Wir beraten bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und unterstützen Testamentsvollstrecker sowie Erben bei der rechtlichen Umsetzung. Frau Rechtsanwältin Rethmann ist zudem durch regelmäßige Schulungen dazu befähigt, selbst als Testamentsvollstreckerin tätig zu werden.

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