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27.10.2018 | Geschäftsführer-Dienstvertrag bei einer GmbH – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung bei Fehlen einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag

Der Bundesgerichtshof hat am 03.07.2018 (Az. II ZR 452/17) entschieden, dass zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Eine Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers fällt erst dann unter die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des (neuen) Geschäftsführers, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstverhältnis nach der Abberufung in ein gewöhnliches Anstellungsverhältnis umgewandelt hat.

(Quelle: Bundesgerichtshof)

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