10.04.2026 | Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
Abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof am 10.10.2025 (Az. IX R 4/24) entschieden, dass das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ist, wenn der Nießbraucher zum Zeitpunkt des Verzichts vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt
Im Streitfall besaß die Klägerin seit 2008 ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an einem Grundstück, das sie im Wege eines Vermächtnisses von ihrem verstorbenen Ehemann erhalten hatte. Eigentümer des Grundstücks waren in Erbengemeinschaft die gemeinsamen Kinder der Verstorbenen und der Klägerin. Das Grundstück war vermietet und die Klägerin erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG.
Im Jahr 2017 veräußerte die Erbengemeinschaft das Grundstück mit der Bestimmung, dass erst bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts der Kaufpreis fällig werden sollte. Im Jahr 2019 verzichtete die Klägerin auf ihr Nießbrauchsrecht.
Der BFH stellte Folgendes fest: Nutzt der Nießbraucher sein Recht dazu, das Grundstück an einen Dritten zu vermieten und hieraus Erträge zu erzielen, so stellt die für den Verzicht auf das Nießbrauchsrecht erhaltene Gegenleistung bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Entschädigung für die entgangenen und künftig entgehenden Mieteinnahmen dar.
Ob dies auch gilt, wenn das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts nicht vom Nießbraucher vermietet war, ließ der BFH offen.
(Quelle: Bundesfinanzhof)