07.04.2026 | Unwirksamkeit von Stichtagsregelungen bei Vergütungsansprüchen für bereits erbrachte Arbeitsleistung
Das BAG entschied, dass Betriebsparteien Ansprüche auf Arbeitsentgelt für bereits erbrachte Arbeitsleistung regelmäßig nicht unter die auflösende Bedingung stellen können, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des Bezugszeitraums noch besteht. Eine solche Stichtagsregelung verstößt gegen den Grundgedanken des § 611a Abs. 2 BGB, da sie dem Arbeitnehmer den bereits erarbeiteten Lohn entzieht, ohne dass eine Störung des Austauschverhältnisses vorliegt. Zudem erschwert eine solche Regelung dem Arbeitnehmer unangemessen die Ausübung seines Kündigungsrechts, obwohl er seine Arbeitsleistung bereits erbracht hat.
BAG vom 15. November 2023 – 10 AZR 288/22