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Erbrecht – von der Vorsorge bis zur Erbfolge

Rechtsanwältin Traub steht unternehmerisch tätigen Personen, Privatpersonen, aber auch gemeinnützigen Organisationen in allen Fragen rund um das Erbrecht zur Seite.

Hierbei bilden die Themen Unternehmensnachfolge, Vorsorge, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

So können Vorsorgevollmachten beispielsweise eine Betreuung von Amts wegen verhindern. Sind Sie Unternehmer oder besitzen Gesellschaftsanteile, so hilft eine Vorsorgevollmacht, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und Ihre Gesellschafterrechte auszuüben.

Zur Vorsorge gehören auch Patientenverfügungen, bei deren Gestaltung Rechtsanwältin Traub Sie ebenfalls unterstützt.

Bei der Nachfolgeplanung unterstützt Rechtsanwältin Traub Sie dabei, Ihre Wünsche in persönlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht für den Zeitpunkt des Erbfalls zu regeln. Sind Sie Unternehmer, so soll eine planvolle Unternehmensnachfolge Ihre (Familien-) Interessen sicherstellen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ohne Unterbrechung fortsetzen.

Erbrecht

Rechtsanwältin Traub berät darüber hinaus über den sinnvollen Einsatz der Testamentsvollstreckung in Testamenten und Erbverträgen und steht bei Bedarf auch selbst als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Ist der Erbfall eingetreten, so unterstützt Rechtsanwältin Traub Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erbe – auch innerhalb einer Erbengemeinschaft –, als Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter. Durchzusetzende Rechte können etwa Ansprüche im Erbscheinsverfahren, Auskunftsansprüche und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche sein.

Haben Sie Vermögen im Ausland und/oder halten Sie sich gewöhnlich im Ausland auf, dann berät Rechtsanwältin Traub Sie zudem zu den erbrechtlichen Konsequenzen, insbesondere zur europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO).

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