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13.09.2017 | Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person

Der Bundesfinanzhof hat am 13.09.2017 in drei Urteilen (Az.: II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16) seine rechtliche Beurteilung geändert und entschieden, dass wenn eine GmbH, die unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zahlt, hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person liegt. Vielmehr kann eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z.B. als Ehegatte nahestehende Person gegeben sein.

(Quelle: Bundesfinanzhof)

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